PISA – Worauf warten wir noch?

Eine Evangelische Schule ist das, was man daraus macht!

10 Jahre Evangelische Schulen in Trägerschaft
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen

von Pfarrer Johannes Ziegner
Schulreferent der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen
1994-2004

Gliederung:

Die Anfänge
Die Schulträgerin
Die Schulen
Der Schulverwaltungsausschuss
Das Schulreferat
Das Schulwerk
Das evangelische Profil
Der Ausblick

1. Die Anfänge

1993 – etwas mehr als 3 Jahre nach dem Scheitern der Deutschen Demokratischen Republik – hatten Eltern aus Gotha und den umliegenden Dörfern des Landkreises Gotha die Eröffnung einer zweizügigen christlichen Gemeinschaftsschule in Gotha durch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen als Schulträgerin erreicht. Dass als Schulhaus die umgebaute Friedhofskapelle auf dem ehemaligen Friedhofsgelände von der Stadt Gotha angemietet worden ist, hat niemanden gestört. Der Wille zum Aufbruch in ein neues Bildungszeitalter war nach allen erlebten Unzulänglichkeiten und 40 Jahren Bildungsabstinenz stärker. Die bildungspolitische Entmündigung durch das gescheiterte sozialistische System bedurfte dringend der Kurskorrektur. Vielen Eltern agierte nun der Staat zu langsam, obwohl sich das Thüringer Kultusministerium große Mühe gab, eine vielfältige Bildungslandschaft aufzubauen. Eltern gelang es, die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen von der Notwendigkeit der Nutzung des Bildungspotenzials der evangelischen Kirche zu überzeugen. Die Schulträgerin versuchte trotz aller Unwägbarkeiten nach 40-jähriger Bildungsabstinenz diesen Schulstart am 01. September 1993 zu gestalten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich evangelische Schulen in einer besonderen Atmosphäre entwickeln können. Damals ahnte niemand, dass die Evangelisch-Lutherische  Kirche in Thüringen in 10 Jahren Trägerin von 10 allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft sein wird.

Zu den anstehenden Strukturveränderungen im kirchlichen Raum kam die Aufgabe der Gestaltung einer Schulstruktur und eines kirchlichen Schulprofils dazu. Anfangs wurde diese zusätzliche Aufgabe „nebenbei miterledigt“. Die Schulträgerin hatte gegenüber dem Thüringer Kultusministerium verschiedene Verpflichtungen – oft fristgebunden – zu erfüllen, seien es schulorganisatorische Festlegungen oder die Regelung von Personal- und Finanzierungsfragen. Die Bayerische Schulstiftung in Nürnberg bot ihre Hilfe an, die die Landeskirche gern in Anspruch nahm.

In der Registratur des Landeskirchenamtes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen wurde die gesamte Schularbeit unter einem einzigen Aktenzeichen angelegt und dort  folgerichtig auch alle Vorgänge nach Eingang und Bearbeitung abgeheftet. Die zunehmende Unübersichtlichkeit des Aktenbestandes verdeutlichte alsbald, dass das neue Aufgabengebiet kein „Ameisendasein“ führen wird sondern eher hin zu einem „ausgewachsenen Mammut“ mutiert. 90 Meter laufende Schulakten, mehren Aktenzeichen-Zahlenbäumen zugeordnet, sind  heute das Ergebnis einer 10-jährigen kontinuierlichen Arbeit.

In Eisenach und Jena setzten zeitgleich mit Gründung der Evangelischen Grundschule Gotha Schulgründungsinitiativen für Gymnasien ein. In Eisenach sollte das alte humanistische Gymnasium am Predigerplatz durch den Verein der „Freunde von Luthers Schule“ wiederbelebt werden. In Jena machten sich Eltern, zum Teil auch aus den westlichen Bundesländern angesiedelt, für ein modernes Gymnasium stark. In Eisenach hat die Evangelische-Lutherische Kirche in Thüringen als Schulträgerin 1994 den schon bestehenden am Predigerplatz ausgelagerten Schulteil des Ernst-Abbe-Gymnasiums komplett von der Klassenstufe 5 – 9 samt Lehrkräften übernommen. Das war – im nachhinein gesehen – ein Fehler. Die Etablierung eines evangelischen Profil und damit auch „des anderen Schultags“ erwies sich als schmerzlich und nahm Jahre in Anspruch. Dagegen wurde 1994 in Jena mit einer 5. Klasse begonnen, die Schule langsam aufgebaut und eigenständig das Evangelische Profil dieser Schule herausgearbeitet.

Jetzt mußten feste verläßlich Strukturen zwischen Schulträgerin und Thüringer Kultus-ministerium, jeder Schule und Schulträgerin sowie zwischen Schulträgerin und örtlichen Gremien (Gemeindekirchenräte, Fördervereine) geschaffen werden. Die Umsetzung der Schulkonzepte sowie die jährlichen Bewerbungsgespräche mit neuen Lehrkräften hatten Vorrang. Ein wichtiges Anliegen ist es bis heute, Schüler offensiv zu werben, weil Schulen in freier Trägerschaft kein Einzugsgebiet haben. Ohne gute Öffentlichkeitsarbeit ist eine Schule in freier Trägerschaft nicht überlebensfähig. Auch ist dauerhafte juristische Begleitung für die Schularbeit nötig, soll kein „Schiffbruch“ erlitten werden. Die juristische Arbeit muss jedoch zurückhaltende gehandhabt werden, soll das Schulprofil nicht leiden.

Die Kirchenleitung hat die mit einem Volltheologen zu besetzende Stelle eines Schulreferenten 1993 geschaffen. Nach Eröffnung der Evangelischen Grundschule Gotha sind 1994 das Martin-Luther-Gymnasium in Eisenach, 1994 das Christliche Gymnasium Jena, 2001 das Christliche Spalatin-Gymnasium Altenburg und 2002 die Evangelische Grundschule Eisenach von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen auf eigenem Kirchengebiet eröffnet worden. Auf dem im Freistaat Thüringen gelegenen Gebiet der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen  hat die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen im Rahmen von Übernahmeverträgen 1998 die Evangelische Grundschule Mühlhausen, 1997 die Evangelische Grundschule Nordhausen, 1999 die Evangelische Grundschule Ufhoven, 2002 das Evangelische Gymnasium Mühlhausen sowie 2002 die Evangelische Regelschule Nordhausen in Trägerschaft genommen.

2. Die Schulträgerin

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen ist zu ihren evangelischen Schulen gekommen, wie die „Jungfrau zum Kind“.

Nach der politischen Wende mühsam auf dem Weg der Neuorientierung kommen zum kirchlichen Auftrag plötzlich peu á peu Schulen, ja eine ganze Bildungslandschaft dazu, die 40 Jahre lang auf Grund staatlicher Ressentiments der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nicht kirchlich betreut oder bearbeitet werden durfte. Alte Erfahrungen aus der Zeit vor 1949 waren in Thüringen nicht mehr abrufbar. Für alle Beteiligten tat sich deshalb ein neues, unbekanntes Arbeitsfeld auf.

Die Kirchenleitung taktierte vorsichtig, nicht wissend, was da auf die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen zu kommt. Manche kirchliche Stimmen, noch immer tief durch die eigenen schulischen Erfahrungen im Sozialismus geprägt, ließen verlautbaren, Schule sei eine ausschließliche Angelegenheit des Staates. Leider wurde in verschiedenen Gesprächen im Rahmen  anstehender Überzeugungsarbeit für evangelische Schulen das Gespräch immer und immer wieder von einigen aus den westlichen Bundesländern übergesiedelten Eltern mit dem Satz begonnen: „Bei uns gab es das nicht ….. und das war gut so“ – schade. Oft wurden das Schulreferat und auch das zugeordnete juristische Referat im Landeskirchenamt allein gelassen oder nicht ernst genommen. Es ist eigentlich das Wunder, dass trotzdem immer mehr Schulen in kirchlicher Trägerschaft gerieten und der Bildungsbereich in der kirchlichen Arbeit immer weiter gewachsen ist.

Inzwischen hat innerkirchlich in den Leitungsgremien ein Umdenken eingesetzt. In diesem schwierigen Meinungsbildungsprozess, mit harten Aus- und Anfechtungen wird deutlich, dass jede evangelische Schule nur dann überlebensfähig und unverwechselbar ist, wenn mit sehr klaren Regelungen gearbeitet und engagierte, auch zu Opfern bereite haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter am Werk sind. Im Umkehrschluss heißt das, evangelische Schulen sind ohne eine starke Unterstützung durch Mitarbeiter und Institution nicht dauerhaft lebensfähig. Die Schulträgerin muss klare Prioritäten setzen und den Bildungsbereich  deutlich strukturieren, um jederzeit auf Veränderungen im bildungspolitischen Bereich sofort reagiert zu können.

Evangelische Schulen sind ständig im Wandel. Die Schulentwicklung und -profilierung unserer evangelischen Schulen wird niemals abgeschlossen sein. Dafür sorgen das Schulumfeld, die Eltern, Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte und auch die staatliche Schulentwicklung. Will die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen auch weiterhin  als freie Schulträgerin im Freistaat Thüringen ernst genommen werden, muss sie Aufgaben und Verantwortung klar definieren und im Blick behalten. Verläßlichkeit ist der Nährboden für Hoffnung und Aufbruch. Diese im Ergebnis lohnende Kraftanstrengung braucht unsere Kirche.

Jedes Jahr verlassen Schüler und Schülerinnen nach erfolgreichen Abschlüssen unsere Schulen. Andere besuchen Tag für Tag unsere Schulen, um nicht bloßen Unterricht, sondern auch eine Gemeinschaft im Sinne des Evangeliums zu erleben. Was für ein Potential baut sich für unsere Evangelisch-Lutherische Kirche hier auf? Das läßt sich letztendlich mit Geld nicht bewerten.

Kirchgemeinden, Kirchenkreise, die Landeskirche, kirchliche und diakonische Einrichtungen werden davon in den kommenden Jahren und Jahrzehnten profitieren, auf sie kommen neue, interessierte und versierte haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter zu.

Die Schulträgerin darf keinesfalls versuchen, die „markanten Ecken und Kanten“ der Entwicklung evangelischer Schulen abzuschleifen, um in der Gesellschaft und Staat „geräuschlos“ wirken zu können. Langeweile und Irrelevanz wären die Folge. Evangelische Schulen sind nur dann interessant und erfüllen ihren Auftrag, wenn sie „Gesicht“ zeigen.  Nicht ängstliche Ausgewogenheit sondern ein fairer streitbarer Umgehen miteinander bringt die Vielfalt der evangelischen Schulen, ja – der Kirche in unserer Gesellschaft ins Gespräch. Unsere Gesellschaft sehnt sich nach erkennbaren Haltungen und Strukturen, nach „Felsbrocken im Meinungsbrei“. Warum haben unsere evangelischen Schulen so einen Zulauf? Viele trauen evangelischen Schulen einiges zu. Sie sollen ein „Kompass im Meer der Standpunktlosigkeit“ sein. Evangelische Schulen gehen bei der Formung des jungen Menschen von einem Gesamtbild des Menschen aus. Das sind keine uninteressanten Gesichtspunkte für die Zukunft der Christenheit in einer Wissensgesellschaft. Daneben ist ein „Schuss“ Elitebewußtsein neben Demut und Nächstenliebe zulässig, um den christlichen Glauben im 21. Jahrhundert nicht untergehen zu lassen.

Evangelische Schulen leben von ihrer Erkennbarkeit und der Bemerkbarkeit der Schulträgerin in der Gesellschaft. Verläßliche menschliche Beziehungen sind heute Erfolgserlebnisse. Gepaart mit der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung bilden sie ein wirksames Mittel zur Eindämmung von Aggression und Gewalt an Schulen und innerhalb der Gesellschaft. Immer wieder wird deutlich, dass von evangelischen Schulen nicht mehr, aber auch nicht weniger, als allgemein von der Kirche erwartet wird. Eine starke Gemeinschaft führt zu neuen Ufern. Gute Ideen werden auch für unsere Kirche mehr und mehr gebraucht.  Evangelische Schulen sind dafür ein dankbarer Ort. Mit dem Landeskirchenrat und den Landessynodalen sind wir auf einem guten Weg des gemeinsamen Lernens für den Aufbau der evangelischen Bildungslandschaft im Freistaat Thüringen.

3. Die Schulen

Bei Übernahme von Schulträgerschaften war es stets der Wille der Schulträgerin, zur gemeinsamen Gestaltung der Schule Eltern mit in das „startende Boot“ zu holen. Wer eine andere, eine evangelische Schule ernsthaft „bauen“ will, muss Eltern, Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen und das kirchliche Umfeld (Kirchgemeinde) einbinden. Das versuchte manche Schmerzen, ist aber konsequent. Mit Demokratie umzugehen fällt oft nicht leicht: „Es ist doch mein Kind, vier Grundschuljahre sind kurz; Mein Kind soll alles Schöne an der besonderen Schule erleben dürfen; Für sein Leben ist das doch so wichtig; Die Kindheit geht so schnell vorbei“. Das sagen sich viele Elternpaare.

Bei dem Thema „Schule“ meinen alle mitreden zu können. Jeder hat selbst einmal auf seine Art Schule erlebt und eigene Erfahrungen gesammelt. Dabei ist sehr interessant, dass die Diskussion um eine Erneuerung von Schule immer wieder belebt und wohl auch nie abreißen wird. Aus allen Disputen und Diskussionen das herauszufiltern, was eine gute Schule mit evangelischem Profil voran bringt, ist die Aufgabe aller Beteiligten.

Einige Schüler, die schon an unserer Schule vor 3, 4 Jahren das Abitur abgelegt haben, studieren nun Lehramt. Also gelingt doch dieser gemeinsame Prozess und zur Beförderung  evangelischer Schulen.

Inzwischen haben unsere evangelischen Schulen einen sehr starken Schülerzulauf. Weite Schulwege werden in Kauf genommen. Schüler aus allen gesellschaftlichen Schichten kommen zum Unterricht. Trotz sinkender Schülerzahlen im Freistaat Thüringen ist ein Ansturm auf unsere evangelischen Schulen festzustellen. Eltern und Schülern muss wegen beschränkter Schülerplatzkapazitäten die Aufnahme verweigert werden. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen kann und will Schüler und Schülerinnen nicht nach Schema „F“ behandeln, sondern als Partner ernst nehmen. Evangelische Schüler und Schülerinnen werden aktive evangelische Gemeindeglieder in Zukunft sein – da sind wir uns sicher.

Das Lehrpersonal aus Schulgründungszeiten hat zwischenzeitlich nahezu vollständig den Arbeitsplatz gewechselt. Die „Ersten“ haben viel Arbeitskraft investiert, um ihre Ideen zusammen mit Kollegien, Schülern und Schülerinnen umzusetzen. Viele engagierte Lehrkräfte mussten erfahren, dass Selbstverwaltung und Selbstorganisation einer Schule für sie zu aufwendig und nicht durchhaltbar ist. Andere wenige Lehrkräfte haben sich gefreut, nach dem Referendariat nun eigene Ideen umzusetzen zu können. Das tun sich auch noch heute mit viel Energie. Wieder andere Lehrkräfte haben geheiratet und sind weggezogen. Einigen Lehrkräften war der „Kirchentarif“, angelehnt an BAT-Ost, zu wenig – sie sind  zurück in die westlichen Bundesländer gezogen wegen der Aussicht auf Verbeamtung und höherem Bruttogehalt. Bisher hat kein Lehrer und keine Lehrerin den Arbeitsplatzwechsel mit dem evangelischen Schulprofil, den kleinen Klassenmeßzahlen oder mit der Schulatmosphäre begründet. – Jeder ist eines Glückes Schmied.

Heute gibt es überwiegend Lehrpersonal, das gern mit vielen Ideen und konstruktiven Beiträgen mit der Schulträgerin zusammen die Schulen gestaltet und aufbaut. Dem Lehrpersonal kommt eine Schlüsselfunktion für die Profilierung und die öffentliche Darstellung einer evangelischen Schule zu. Bei Personalentscheidungen ist es wichtig, dass die Schulträgerin auch als Arbeitgeberin bewusst im Hinblick auf andere Form des Miteinanders und der Schulgestaltung Auswahlentscheidungen trifft.

Der Schulalltag hat seine „Tücken“. Dennoch soll er für das Kollegium, die Schüler und Schülerinnen sowie für die Schulträgerin ein größtmögliches Maß an Freiräumen erhalten, um produktive, kreative und auch menschliche Entfaltungsmöglichkeiten bieten zu können. Das wirkt sowohl in die Kirche als auch in die Gesellschaft hinein.   

Eltern, Lehrkräfte und auch die Schulträgerin wollen das Beste für ihre Schule. Das führt manchmal, während innerkirchliche Strukturen nur langsam „greifen“, zu Verunsicherungen. Alle an evangelischen Schulen Mitarbeitenden müssen beispielsweise noch lernen, im Falle von Beschwerden den Dienstweg – sowohl in innerkichlichen als auch im staatlichen Bereich – einzuhalten. Umgekehrt reagieren oft auch staatliche Behörden verunsichert, suchen sie im innerkirchlichen Bereich für die schulischen Belange einen Ansprechpartner.

4. Das Schulreferat

„Zum Kindertag“, dem 01.06.1994 begann offiziell das Schulreferat „für besondere gesamtkirchliche Aufgaben im Ausbildungsdezernat des Landeskirchenrates“ seine Tätigkeit aufzunehmen.

Das Arbeitsfeld: „Bildung, Erziehung und Schule“ war zwar umschrieben, jedoch nicht mit den entsprechenden Aufgabenbereichen oder Dienstanweisungen untermauert.

Es entwickelte sich auf die Eigeninitiative des Referenten selbst. Von nun an gab es durchschnittlich in den letzten 10 Jahren täglich den 12-Stunden-Tag. Strukturabläufe innerhalb des Landeskirchenamtes mußten neu erfunden werden, wie zum Beispiel Registratur oder Abrechnungsverfahren gegenüber dem Thüringer Kultusministerium. Oft mußten die Entscheidungen für den täglichen Schulalltag schnell getroffen werden. Nicht unerhebliche finanzielle Mittel – auch Spendengelder – mußten gebucht und verrechnet werden, Anschaffungen wie Bestuhlungen für Klassenräume getätigt, Räume gemalert und Verhandlungen mit dem Thüringer Kultusministerium geführt werden. Mit einer Vielzahl von „Bewegungen“, die das Schulreferat bis heute jung und dynamisch gehalten hat, oft zum Ärger der eingefahrenen Struktur des Landeskirchenamtes selbst. Nur Mitstreiter gab und gibt es bis heute nur Einzelne. Im Landeskirchenamt selbst begreift man nur langsam, dass unsere Schulen auch die Zukunft unserer Evangelisch-Lutherischen Kirche bedeutet. Das Christentum ist auch im Freistaat Thüringen nicht mehr selbstverständlich, deshalb bieten unsere evangelischen Schulen im Kern den Pluralismus der Gesellschaft. Das Christentum wird sich auch in unseren Schulen mit deutlicher und klarer Stimme vernehmlich machen. In evangelischen Schulen liegt auch für die eigene Landeskirche die Chance einer größeren Freiheit und die Gesellschaft bekommt etwas Interessantes zu hören. Was für ein Potenzial besitzt die Evangelisch-Lutherische Kirche bei allen Unzulänglichkeiten? Die Entscheidung der Landessynode 1993 auch auf Bildungsinnovation zu setzen, um unsere Kirche in Thüringen voran zubringen war nur folgerichtig nach der Ära des Sozialismus. Eltern, die der Kirche gegenüber aufgeschlossen sind, erwarten das.

Mit der Zunahme von weiteren Schulgründungen und Übernahmen von Trägerschaften und der damit verbundenen Mehrarbeit wurde das Schulreferat langsam erweitert. Inzwischen sind zusätzlich 6 Stellen für Sekretärinnen, Sachbearbeiterinnen, Inspektor, Buchhaltung und Jurist dazugekommen.

Mehrmals ist das Schulreferat im Haus umgezogen, da der Platz nicht reichte und bis heute nicht ausreicht.

Dankbar wird nun aufgenommen, dass es im Zuge der Kooperation und der eventuellen Föderation auch endlich eine Aufgabenbeschreibung für das Schulreferat nach 10 Jahren erfolgt.

5. Der Schulverwaltungsausschuss

Mit dem Betreiben der ersten Evangelischen Grundschule in Gotha stellte sich zugleich heraus, dass der Landeskirchenrat als Schulträgerin nicht jede Entscheidung allein treffen konnte. So wurde eine Art Kuratorium in der Schule geschaffen, an dem Personen aus verschiedenen Kreisen teilgenommen haben, um Entscheidungen für den Landeskirchenrat vorzubereiten, aber auch Entscheidungen anzumahnen.

Der Visitator des Aufsichtsbezirks war von Anfang an in jeder Sitzung dabei, um einen schnellen Informationsweg zum Landeskirchenrat zu garantieren. Manchen Eltern ging das immer noch zu langsam und sie begannen damit, eigene Entscheidungen zu treffen. Die gemeinsame Sache zwischen der damaligen Schulleitung und verschiedenen Elternteilen führte dazu, dass die Schulleitung ein eigenes Schulleben gestaltete, streng nach dem Prinzip des Jenaer-Plans, der jedoch seitens des Thüringer Kultusministeriums überhaupt nicht in der Genehmigung vorkam. Die Schulträgerin hatte sich verpflichtet, die Thüringer Stundentafel für staatliche Grundschulen ebenso zu gewährleisten, um auch unseren Schülern den reibungslosen Übergang zu weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse zu ermöglichen. Nach einer ersten Überprüfung durch die zuständige Schulaufsicht traten erhebliche Mängel in der Schulführung, in der Gestaltung des Schulalltags sowie große Defizite in der Umsetzung der Stundenplans auf.

Das führte recht bald seitens der Schulträgerin zu Konsequenzen in der Besetzung mit Lehrpersonal. Das wiederum haben kirchliche Mitarbeiter und Eltern nicht verstanden. Schule sollte doch Spass machen. Weil sie sich nicht durchsetzen konnten, wurde vor der Schule demonstriert und der Losung: „Wir Eltern lassen uns nicht entmündigen!“. Um eine Demonstationserfahrung nach 1989 reicher, beschloss die Schulträgerin, sich mit den Eltern, der Schulleitung und der Kirchgemeinde an einen Tisch zu setzen und eine gemeinsame Form der Zusammenarbeit zu finden.

In diesem fast schon berühmten, legendären Nachtsitzungen wurde die Idee des Schul-verwaltungsausschusses geboren. Das Schul- und Rechtsreferat haben daraufhin eine Satzung des Schulverwaltungsausschusses entworfen, die nach Zustimmung durch den Landeskirchenrat von allen Schulen übernommen worden ist, da sie für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Landeskirchenrat transparent und zielorientiert erschien und danach gearbeitet werden kann.

Jeweils aus den Bereichen Schulträgerin, Kirchgemeinde, Elternsprecher, Förderverein und Schulleitungen kommen mindestens 2 mal im Jahr die 5 Mitglieder zu Beratungen zu den Themen:

– Anstellung von Personal

– Aufstellung des Schulhaushaltsplanes

– Bearbeitung von Konzeptfragen

– Bearbeitung von Baufragen

– Kriterien für Abschluss und Kündigung des Schulvertrages sowie Schulverweis

– Nutzung von Schulräumen durch Dritte

zusammen, um für Entscheidungen des Landeskirchenrates Empfehlungen abzugeben.

Es ist in der Schullandschaft inzwischen das einzige Gremium, das knapp besetzt ist und am effektivsten arbeitet. Manchmal arbeiten Mitglieder so engagiert mit, dass sie gar nicht verstehen, dass die Entscheidungen nur eine Empfehlung für die Schulträgerin sein soll.

Mit dem Schulverwaltungsausschuss wurde eine Struktur geschaffen, die von allen Beteiligten an der Schulentwicklung ernst genommen wird und ein entscheidendes Nadelöhr zwischen Schule – Schulträgerin – Schule ist.

Die Satzung des Schulverwaltungsausschusses bedarf auch von daher keiner einschneidenden Veränderungen. Das die Schulleitung kein Stimm- und Beratungsrecht hat schützt diese auch im Schulalltag. Das Beratungsrecht der Schulleitung ist die Grundlage aller Arbeit im Schulverwaltungsausschuss. Was bisher wenig genutzt wurde, sind die Unterausschüsse zu gewissen Themen zu bilden, die dem Schulverwaltungsausschuss wieder zuarbeiten. Da denkt man vor Ort noch in zu kleinen Räumen und sieht nicht das Gesamtgefüge. Es wird jedenfalls nicht sein, dass alle und jeder im Schulverwaltungsausschuss mitredet wie in den Anfängen. Die Eigenverantwortung unserer evangelischen Schulen, d.h. die Deregulierung und vollständige Privatisierung ist nicht das Ziel der Schulträgerin. Schüler, Eltern, Lehrpersonal kommen und gehen, doch die evangelischen Schulen bleiben der Landeskirchekirche erhalten mit all den Sorgen, Problemen und Nöten, aber auch der Freude und der Weiterentwicklung der Bildungslandschaft.

6. Das evangelische Profil

Woran erkennt man eine evangelische Schule? Am Kreuz im Eingangsbereich, am neue errichteten Glockenturm, am Lächeln evangelischer Schüler, oder an weltoffenen Lehrkräften, oder?

Zum ersten muss festgestellt werden, dass evangelische Schulen von Menschen für Menschen gemacht werden mit allen Fehlbarkeiten, allen Höhen und Tiefen. Und das ist gut so. Das Evangelium soll eine Orientierung auf dem gemeinsamen Weg Schule sein. Dabei wird jede einzelne Schule auch ihren eigenen Weg finden müssen. Eine Grundvoraussetzung ist, dass die Schulleitung evangelisch ist, ebenso auch das Kollegium. Bei den Schülern wurde ja schon die Zugehörigkeit oben genannt. Es darf nicht vergessen werden, dass es über 40 Jahre lang in Ostdeutschland keinen evangelischen Schulalltag gab. Vieles mußte erst wieder bewußt entdeckt und für den täglichen Schulalltag umgesetzt werden. So gehören Morgenkreise, Morgengebete, Schlussandachten und Festgottesdienste zum Schulanfang und Schuljahresende, Weihnachten, Ostern, wie schon selbstverständlich wieder dazu. Gott sei Dank.

Dadurch, dass immer wieder andere Schülergruppen die Gestaltung mit den Religionslehrkräften oder der Schulpfarrerin oder dem Schulpfarrer übernehmen, bleiben Ablauf und Form der Andacht und auch der Gottesdienst lebendig.

Es ist schon erstaunlich, wenn zum Schuljahresbeginn oder zum Schuljahresende die Georgenkirche in Eisenach voller Schüler ist, die fröhlich von der Schule in die Kirche ziehen. Oder die Turnhalle in Jena ist voll, wenn ein besonderer Gottesdienst oder andere kirchliche Aktivitäten stattfinden.

In unseren Grundschulen fehlen oftmals die Räumlichkeiten, um spontan zusammen-zukommen, was sich aber auch in den nächsten Jahren durch Um- und Ausbau ändern wird. Die Kirchgemeinden öffnen inzwischen gern ihre Türen für die evangelische Schule vor Ort.

Aber das ist nur die eine Seite des evangelischen Profils. Woran erkennt man eine evangelische Schule? Ist es die besondere Ausgestaltung des Eingangsbereiche, der Flure, die Ausgestaltung der Klassenzimmer? Ist es der „Raum der Stille“, der in jeder Schule inzwischen vorhanden ist? Eine evangelische Schule sollte auch sich darin zeigen, dass sie es kann, so dass ein Fremder feststellt beim Betreten einer evangelischen Schule: Hier ist irgend etwas anderes, aber was? Er geht auf Spurensuche und wird entdecken, dass Schüler miteinander fröhlicher umgehen, Lehrkräfte helfen den Weg zum Sekretariat zu finden und auch nebenbei zu Auskünften bereit sind, irgendwie die zwischenmenschliche Atmosphäre anders ist, so dass der Fremde sich wohl fühlt.

Am evangelischen Profil einer evangelischen Schule muss immer „gebaut“ werden. Das evangelische Profil ist ebensowenig fertig wie die Schulentwicklung selbst. Ein Grundanliegen aller pädagogischen Gestaltung ist, dass jeder Schüler an unseren evangelischen Schulen als eine eigenständige Persönlichkeit als das Geschöpf Gottes geachtet wird.

7. Das Schulwerk

Zu Beginn der Schulentwicklung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen mittels der Hilfe der Evangelischen Schulstiftung in Bayern sowie auch der späteren EKD-Schulstiftung wurde nach 3 Jahren intensiver Aufarbeitung dieser Erfahrungen und Investitionen ein Punkt erreicht, an dem die geleistete Arbeit inhaltlich und finanziell neu überdacht werden mußte, um gegenüber auch der Landessynode zu vermitteln, dass evangelische Schulen ein wichtiger Beitrag zur kirchlichen Bildungsverantwortung darstellen und in finanzieller Hinsicht kein „Fass ohne Boden“ sein müssen.

Schon 1996 wurde im Schulreferat darüber nachgedacht, wie zukünftig die Schulverwaltung im Landeskirchenamt in Eisenach effektiver gestaltet werden kann. Es war im Hinblick auf den direkten Kontakt mit den Schulen sowie aus arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten heraus wichtig, Trägerschaft und Schulverwaltung zusammenzuführen.

Darüber hinaus wurde überlegt, wie das Evangelische Ratsgymnasium Erfurt und auch zukünftige Schulgründungen im Land Thüringen, die im Bereich der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen liegen, in eine solche gemeinsam verantwortete Schul-verwaltungsstelle einbezogen werden.

Dank des Thüringer Kultusministeriums konnte die Aufbauphase von Schulen in evangelischer Trägerschaft relativ zügig erfolgen. Dem Kultusminister lag daran, dies als Bereicherung und Ergänzung zum staatlichen Schulwesen private Schulen zur Entwicklung anderer Schulprofile errichtet und gefördert werden sollten.

Im Dezember 1997 lagen seitens des Schulreferats der Evangelisch-Lutherischen Kirche 3 Zielsetzungen im Mittelpunkt der Überlegungen vor:

– Aufbau einer gemeinsamen Schulverwaltung für die verschiedenen Schulstandorte und damit Schaffung von Synergieeffekten die zur Senkung von Verwaltungskosten führen könnten.

– Schaffung einer politisch wirkungsvollen Interessenvertretung aller im Freistaat Thüringen vorhandener evangelischer Schulen gegenüber den staatlichen Stellen und politischen Bezugsgruppen.

– Errichtung eines übergreifenden Schulwerks für alle im Land Thüringen bestehenden evangelischen Schulen, in das die einzelnen Schulträgerin ihre Schule neu einbringen.

Hintergrund dieser Überlegung war auch, dass durch eine solche gemeinsame Gesamt-trägerschaft für bereits gegründete Schulen wie Nordhausen oder bevorstehende Schulgründungen wie Mühlhausen die staatliche Schulfinanzierung zu einem früheren Zeitpunkt einsetzen könnte. Als Ergebnis dieser Diskussionsprozesses wurden die evangelischen Schulen in evangelischer Trägerschaft zu einem Zusammenschluss angestrebt. Dieser sollte innerhalb eines ersten Schrittes durch die Gründung des Evangelischen Schulwerks vorbereitet werden. Parallel zu allen Überlegungen wurden natürlich schon Pläne ausgearbeitet, wie das Schulreferat eben zu erweitern ist, um dieses Schulwerk mit aufzufangen. Trotz erheblicher Schwierigkeiten in den Gesprächen zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen und der Kirchenprovinz Sachsen sowie den einzelnen Trägervereinen der evangelischen Schulen auf der Territorium der KPS haben letztendlich doch die Trägervereine den Ausschlag dafür gegeben, dass dieses Evangelische Schulwerke gegründet werden konnte.

Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsens stimmte einer Übernahme der Trägerschaft für die evangelischen Grundschule Nordhausen, Mühlhausen und Ufhoven zunächst für 3 Jahre. Inzwischen ist diese Zustimmung unbefristet ausgestellt worden.

Ende Juli 1999 teilte dann die Schulträgerin, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen, dem Thüringer Kultusministerium mit, dass zum 01. September 2000 ein Schulwerk in Thüringen für die evangelischen Schulen gegründet könnte, um eine dauerhafte Fortführung der Trägerschaft aller evangelischen Schulen zu garantieren.

Am 28. August 2000 haben dann die beiden Bischöfe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen und der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen die Ordnung des Gemeinsamen Schulwerks „Evangelische Schulen im Freistaat Thüringen“ feierlich unterzeichnet.

In der Präambel heißt es: „Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen und die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen verstehen Schulen als Orte christlicher Erziehung, die junge Menschen auf ein verantwortungsvolles Leben in der Nachfolge Jesu Christi vorbereiten sollen. Sie erwarten deshalb von allen in den evangelischen Schulen tätigen Mitarbeitern die Orientierung an dieser Zielsetzung. Durch dieses besondere Profil leisten die Kirchen auch einen Beitrag zur Bildung, zur Erziehung und zum Unterricht im Schulwesen des Freistaats Thüringens. Zur Wahrnehmung dieses Auftrages errichten die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen und die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen das Gemeinsame Schulwerk evangelischer Schulen im Freistaat Thüringen.“

Am 01. September 2000 trat die Ordnung des Gemeinsamen Schulwerks Evangelischer Schulen im Freistaat Thüringen in Kraft. Es war ein großes Ziel erreicht, das einen neuen Anfang für den weiteren Weg der evangelischen Schulen und auch Schülerinnen und Schülern im Freistaat Thüringen darstellt.

Das Schulwerk hat zum Zweck, Schulen in evangelischer Trägerschaft im Freistaat Thüringen zur fördern. Diese Förderung geschieht insbesondere durch

– Vermittlung und Nutzung einer gemeinsamen Verwaltung für Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Thüringen (Prersonalverwaltung, Erstellung der Haushaltsplanentwürfe, Buchhaltung, Erstellung der Jahresrechnung, Erstellung der Verwendungsnachweise, Anforderungen und Nachrprüfungen der staatlichen Zuschüsse, Beratung der Schulträger und Schulleitungen).

– Koordinierung der Zusammenarbeit der evangelischen Schulen.

– Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zu inhaltlichen, personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen zwischen den einzelnen evangelischen Schulen.

– Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Mitarbeiter an evangelischen Schulen.

– Schaffung eines gemeinsamen Ansprechpartners für staatliche Behörden, insbesondere das Thüringer Kultusministerium

– Öffentlichkeitsarbeit für evangelische Schulen im Freistaat Thüringen

– Mitwirkung bei der Schulpolitik und Entwicklung des Schulrechts im Freistaat Thüringen.

– Zusammenarbeit mit den evangelischen Schulstiftungen der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Jährlich finden zwei Mitgliederversammlungen statt, die folgende Aufgaben haben:

– Besprechung von aktuellen und zukünftigen Aufgaben des Schulwerks.

– Festsetzung der Höhe der von den einzelnen Schulträgern zu erbringenden Auslagenerstattungen für die Schulverwaltung.

– Beschlussfassung zur Aufnahme neuer Mitglieder oder zum Ausschluss von Mitgliedern.

– Beschlussfassung über die Verwendung von Spenden und sonstigen Zuwendungen zugunsten des Schulwerks.

– Die Wahl von 3 Mitgliedern des Vorstands.

– Beschlussfassung über den Haushaltsplan des Schulwerks für das jeweilige Haushaltsjahr. Dieser bedarf natürlich der Bestätigung des Landeskirchenrats der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen und der Bestätigung des Konsistoriums der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen.

– Entgegennahme des Berichts über die Verwaltung und die laufenden Geschäftsführung des Schulwerks über die Leistung des Geschäftsführers.

Nach 3 Jahren erfolgreicher Arbeit des Gemeinsamen Schulwerks beider Landeskirchen muss trotzdem festgestellt werden, dass aufgrund des unselbständigen Schulwerks innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hier weitestgehend keine Befugnisse seitens des Vorstandes getroffen werden können, da die Landeskirchen wenig bereit sind, mit dem Schulwerk zu kooperieren bzw. es in entsprechender Form auch mit zu gebrauchen.

Interessant, dass staatliche Stellen dieses Gemeinsame Schulwerk sofort angenommen haben und ihren z.B. gesamten Briefverkehr an das Gemeinsame Schulwerk richten und somit an den Vorsitzenden.

Auch hier muss zukünftig überlegt werden, inwieweit man diesem Schulwerk mehr Befugnisse innerhalb des Schulbereichs und innerhalb der Kooperation bzw. Förderration beider Landeskirchen einräumt.

8. Der Ausblick

Die Gesellschaft und auch die allgemeinbildenden Schulen sind derzeit nachhaltigen Umwälzungen unterworfen. Innovative Sozial-, Lern- und Arbeitsforderungen eignen sich als eine pädagogische Antwort auf derartige Veränderung. Stärker als bisher müssen neben dem klassischen Unterricht reformpädagogische Organisationen formen, die z.B. als Freiarbeit, Wochenarbeit, Stationsarbeit und Projektarbeiten in den Schulalltag integriert werden. Das offene Ganztagsangebot soll mit klar definierten Bedingungen einen positiven Beitrag zur Erziehung und Bildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, d.h. zur Schulqualität und zur Stützung der familiären Erziehung leisten. Es ist darauf zu achten, dass die Erziehungsarbeit den Familien nicht entzogen wird. Eltern sollen unterstützt werden, die ihnen zukommenden schwierigen Aufgaben von Erziehung und Bildung ihrer Kinder bewußt und verantwortlich wahrzunehmen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen Schulen und Eltern im Bereich von Erziehung und Bildung.

Das offene Ganztagsangebot evangelischer Schulen orientiert sich an den Leitlinien der Freiwilligkeit und Pluralität. Das bedeutet, dass das offene Ganztagsangebot im Sinne von unterrichtsergänzenden Fördermaßnahmen nicht nur im Anschluss an die reguläre Unterrichtszeit durch die evangelische Schule ausgestaltet werden kann. Die Angebote in Familien sollen vielmehr ergänzt, jedoch nicht ersetzt werden. Ziel ist also auch die Stärkung der Bildungs- und Erziehungsbereitschaft der Familie.

Darüber hinaus ist dieses offene Ganztagsangebot mit einem pädagogischen Konzept unterlegt, das die Vielfalt von Inhalten und Methoden zu ermöglichen und umzusetzen vermag. Die bisherigen Erfahrungen der evangelischen Schulen zeigen, dass offene Ganztagsangebote unter den derzeitigen gesellschaftlichen und familiären Erfordernissen geschuldet sind. Oberstes Ziel ist es, dass Schüler zunächst gemeinsam mit ihren Eltern ihr Leben in der Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und klugen Umgang mit Gottes Schöpfung einüben können.

Unsere Schüler sollen zu einer eigenverantwortlichen und erfolgreichen Lebensplanung unter den Rahmenbedingungen einer pluralen Gesellschaft befähigt werden und eine Ermutigung zur Umsetzung erfahren. Dazu ist es in stärkerem Maße erforderlich, die idividuellen Fähigkeiten und Begabungen der Schüler gezielt in den Blick zu nehmen. Dies erfordert die Erweiterung der diagnostischen Kompetenz unserer Lehrkräfte.

Zur Verstärkung ist auch eine gezielte Lernbegleitung von Schülern, Lehrkräften und Eltern dringend notwendig. Speziallisten wie Sozialpädagogen, Psychologen aber auch andere externe Experten sollen in die Schulen geholt und nicht nur den Unterricht, sondern auch die Ganztagsarbeit in Projekten mit Eltern und Lehrkräften in pädagogischer Gesamt-verantwortung durch die Schulleitung mitgestalten.

Die Verbindung der evangelischen Schulen mit außerschulischen Partner und Lernorten über die Familie hinaus soll künftig fester Bestandteil weiter entwickelter Schulkonzepte werden. Jedoch ist das „A“und „O“ von Ganztagsangeboten: Sich Zeit nehmen für die anvertrauten Kinder.

Nur unter Berücksichtigung der oben genannten Prämissen wird eine gute Schule Schülern zur Lernergebnissen verhelfen, die nicht bloß auf die Reproduktion von Lehrplanwissen abzielen, sondern auf umfassende Alltagskonzepte wie Sach-, Methoden-, Selbst-, Sozial- und Kommunikationskompetenz hinsichtlich des Erwerbs und der Anwendung von Wissen und Lösungsstrategien vermitteln.

Die Lernstrategien dienen den Schülern dazu, selbstätig und eigenverantwortlich mit Inhalt in ethisch und sozial angemessener Weise umzugehen.

Das setzt auch voraus, dass der Abstand zwischen den Leistungsstärkeren und Leistungsschwächeren Schülern im gesamten Bildungsangebot durch entsprechende Angebote und Förderung sowohl im Unterricht, als auch außerunterrichtlich beide Schülergruppen kompensiert wird. Folgerichtig soll damit allen Schülern eine Basiskompetenz vermittelt werden, die sie für ein Leben in einer pluralen und weltoffenen Industrie- und Wissensgesellschaft benötigen. Diese Basiskompetenz wird weiter zur Folge haben, dass die Schüler frühzeitig miteinander stärker kooperieren und spielend lernen, die für ein gemeinsames Fortkommen im Beruf und in der Alltagswelt notwendige kooperative soziale und kommunikative Kompetenz zu nutzen.

Die Schulträgerin wird sich in der oben genannten Frage stärker mit den Schulen auseinandersetzen müssen, um eben auch auf diesem Weg bleiben zu können, so dass unsere Schulen auch zukünftig den Anforderungen der Gesellschaft gerecht werden und somit sich auch immer wieder Schüler an unseren Schulen bewerben.

Eisenach, 2004

Anmerkung
Nach 10 Jahren Dienst als Schulreferent hatte ich das Gefühl, dass ich überprüft werde. So habe ich  zu den Evangelischen Schulen ein paar Sätze verfasst, um einigermaßen aussagekräftig zu sein bei einer Überprüfung. Der neue Oberkirchenrat W. hatte diese Aufgabe vom Landesbischof erhalten und versuchte diese umzusetzen. Das erste Gespräch lief folgendermaßen ab: W. liest meinen Text, schafft es aber nur bis zur Hälfte und hat nur ein paar Verstehensfragen. Es gibt einen 2. Termin, an dem er den Rest versucht zu lesen und nur wieder ein paar Verstehensfragen. Damit war die Prüfung abgeschlossen. Kein Gespräch, nichts. Ich hatte dabei das Gefühl, dass die Messen  schon gesungen waren. Oberkirchenrat W. hatte  von Bildung nur begrenzt Ahnung, war aber Oberkirchenrat für den Bildungsbereich. Die ganze Zeit hat er wohl zeitgleich überlegt, wie er dem Bischof erklärt, dass ich untragbar bin. Ich ahnte schon, dass der Landeskirchenrat beschließen wird, dass ich gehen muß. Der gesamte Landeskirchenrat hatte kein Verhältnis zu Bildungsfragen geschweige zu Bildungsarbeit. Mit einem fadenscheinigen Grund haben Sie mich dann aber ohne irgendeinen Anschlußverwendung an eine anderes Arbeitsgebiet im Landeskirchenamt vom Bildungsbereich „entbunden“. Nur weg war die Devise. Ziegner ist unbequem und stört unsere Kreise.

Dieser Beitrag wurde unter Ev. Schulen - spannend, Landeskirche Thüringen, Schulreferat abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.