Weiterbildung zum Religionslehrer

Halbzeit in der Weiterbildung

Prof. Günther Böhm referierte in Schirnrod:
„Religionslehrer auf „halben“ Wege“

66 Lehrer und kirchliche Mitarbeiter bilden sich weiter.

„Halbzeit bei ihrer kirchlichen Unterweisung zur Tätigkeit als Religionslehrer begingen am vergangenen Montag 48 Lehrer und 18 kirchliche Mitarbeiter im Gemeindehaus Schirnrod.

Der Münsterer Professor Günther Böhm referierte über Funktion und Aufgaben des Religionslehrers an der Schule. Insgesamt 320 Unterrichtsstunden müssen die Lehrer und kirchlichen Mitarbeiter innerhalb von zwei Jahren „hinter sich bringen“, um die unbefristete Unterrichtserlaubnis durch die Thüringer Landeskirche nach einer Prüfung erteilt zu bekommen. Die Ausbildung selbst leitet der Crocker Pfarrer Johannes Ziegner, der gleichzeitig die Funktion des Multiplikators und Schulbeauftragten ausübt. Unterichten muß er dabei sowohl Grund- als auch Regelschullehrer, Pfarrer und Angestellte der Thüringer Landeskirche, die zur Zeit auf Grundlage einer vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis Religionsunterricht an den Schulen in den Landkreisen Hildburghausen und Neuhaus erteilen. Neuland also auch für den Crocker Geistlichen. Auch er muß sich Konzepte und Inhalte erst selbst erarbeiten, um sie dann in aufbereiteter Form an die Religionslehrer weitergeben zu können.

Diese zweijährige Ausbildung ist Grundlage für eine spätere Unterrichtserlaubnis. Jedoch wird den Kursteilnehmern keine Lehrbefähigung erteilt Diese erhalten nur an den Hochschulen ausgebildete Religionslehrer. Johannes Ziegner führt seine „Schüler“ in die Grundlagen der Bibel ein und diskutiert mit ihnen die sich daraus ergebenden komplexen Themenstellungen wie Herkunft der kirchlichen Festtage, die Erzvätergeschichten (Altes Testament), die Rolle der Propheten, das Neue Testament sowie die Weltreligionen Christentum, Judentum, Islam, Hinduismus und Buddhismus. Eine besondere Rolle spielt auch die Unterweisung religionspädagogischer Hintergründe.

Professor Günther Böhm referierte insbesondere über die gesellschaftlichen Erwartungen, die an die Schule und damit auch an den Religionsunterricht als Bestandteil der Schulbildung gestellt werden.  Grundlagen für den Religionsunterricht sieht Böhm in den vorhandenen volkskirchlichen Strukturen und natürlich der Thüringer Landesverfassung als juristischen Rahmen. Jeder Religionslehrer sollte dabei ein sogenanntes «Selbstkonzept“ für seine Tätigkeit besitzen, das sich an bestimmten Unterrichtsprofilen orientiert.

„Die Religionslehrer“, so Pfarrer Johannes Ziegner, „beteiligen sich darüber hinaus auch an der Ausgestaltung der kirchlichen Feiertage in den Gemeinden, und bringen sich beispielhaft in die Kinderarbeit der einzelnen Kirchgemeinden mit ein.

Wir werden weiterhin eine gemeinsame Israel- und Türkeireise unternehmen, um die Originalschauplätze der Bibel kennenzulernen. Das ist meiner Meinung nach gerade für den Lehrer wichtig. Im Juni besuchen alle Kursteilnehmer zudem den Kirchentag in München.“

von Peter Lauterbach
Coburger Presse 1993

Coburger `Neue Presse` 1993

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