Verbrennung von Spanplatten sofort einstellen!
„…Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Am 2. März 1985 schrieben wir Ihnen wegen der starken Rauchbelästigung durch die Schulheizung. Damals ließen Sie den viel zu niedrigen Schornstein nur um fünf Reihen aufmauern, was natürlich keine Veränderung der Situation erbrachte.
Die Qualität der Brennstoffe ist in den letzten Jahren nicht besser geworden. Oft können wir kein Fenster im Haus öffnen, weil wir völlig im Rauch versinken. Sie selbst, Herr Bürgermeister, kennen die Situation. Hinzu kommt, daß in letzter Zeit Spanplattenreste aus einem Möbelwerk verbrannt werden. Die damit entstehenden Gase sind unerträglich, nicht zumutbar und gesundheitsschädlich.
Wir möchten Sie bitten, umgehend Gegenmaßnahmen einzuleiten. Meiner Ansicht nach muß der Schornstein um mindestens 5 m aufgemauert werden, um einen guten Rauchabzug zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte sofort veranlaßt werden, daß Spanplattenreste aus einem Möbelwerk nicht mehr verbrannt werden.
Sollte es in diesem Jahr zu keiner entscheidenden Veränderung kommen, sehe ich mich gezwungen dieses Problem an anderer Stelle vorzutragen.
Mit freundlichen Grüßen…“
Crock, den 15.03.1989
Antwort Bürgermeister am 30.03.1989
„…Betrifft: Ihre Eingabe vom 15.3.1989
In Bearbeitung Ihrer Eingabe vom 15.3.1989 teilen wir Ihnen mit, daß die Verbrennung von Spanplattenresten sofort eingestellt wurde. Der Betrieb wurde veranlaßt, keine Abfälle mehr anzuliefern.
Nach Absprache mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister und der Abt. Volksbildung beim Rat des Kreises, Hildburghausen, muß zunächst eine Untersuchung der Standfestigkeit des Schornsteinfundamentes durchgeführt werden, um die Tragfähigkeit des Fundamentes festzustellen. Es ist vorgesehen, im Zuge der Rekonstruktion der gesamten Heizungsanlage auch eine Erhöhung des Schornsteines vorzunehmen, um eine entscheidende Verbesserung der Situation herbei zu führen…“
Zum Glück kam dann die Wende und damit war dieser „Ofen“ aus.