Verpflichtung zur Erteilung von Religionsunterricht
Die Verpflichtung zur Erteilung von Religionsunterricht im Jahr 1995 durch den Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen und der Landessynode im Jahr 1995 an Staatlichen Schulen im Freistaat Thüringen hatte quer durch die Thüringer Pfarrerschaft heftige Kritik ausgelöst. Bundesweit wurde darüber debattiert. Die Journalistin Frau Heike Schmoll greift dieses Debatte auf in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ unter der Überschrift: „Aufruhr unter Thüringens Pfarrern“
Ausgehend von der Verpflichtung beleuchtete Frau Schmoll nicht nur die Situation des Religionsunterrichts in Thüringen, sondern auch die Situation in den anderen Ost-Bundesländern. Thüringen spielte dabei eine Vorreiterrolle. Darüber hinaus schaut sie auch auf den Einsatz der Katecheten im Religionsunterricht. Diese haben für ihren Einsatz lediglich nur eine kirchliche Zusatzausbildung für das Fach Religionsunterricht erreichen können. Somit durften sie auch nur in der Grundschule und anfangs in der Sekundarstufe I unterrichten. Mit der Bewertung von Leistungen in diesem Fach wird diese Berufsgruppe der kirchlichen Mitarbeiter aufgrund der Ausbildung überfordert, so Frau Schmoll in ihrem Fazit. Weiterlesen










